Neue Datenschutzbestimmungen ab 1. September 2023

Was müssen Sie als Firma unternehmen?

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt per 1. September 2023 in Kraft. Jede Firma ist für die Richtlinienverfolgung selbst verantwortlich. Zur Unterstützung bieten wir diese Checkliste an. Diese ist jedoch nicht abschliessend, sondern ein Hilfsmittel für die Einhaltung der Vorschriften.

Grundsätzliches

DSG (Datenschutzgesetz) - Schweiz:

Das DSG regelt in der Schweiz den Schutz personenbezogener Daten von natürlichen und juristischen Personen. Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, müssen sicherstellen, dass:

  1. Grundsatz der Rechtmässigkeit: Daten dürfen nur rechtmässig verarbeitet werden, und es muss eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorhanden sein.
  2. Zweckgebundenheit: Daten dürfen nur für den ursprünglichen, bei der Erhebung festgelegten Zweck verwendet werden.
  3. Transparenz: Betroffene müssen darüber informiert werden, welche ihrer Daten gesammelt und wie sie verwendet werden.
  4. Datenqualität: Daten müssen aktuell, korrekt und relevant für den vorgesehenen Zweck sein.
  5. Datensicherheit: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergreifen, um die Daten zu schützen.


DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) - EU:

Die DSGVO ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union, der den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt. Unternehmen innerhalb und ausserhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen:

  1. Einwilligung: Vor der Datenverarbeitung muss in den meisten Fällen eine klare und informierte Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
  2. Rechte der Betroffenen: Unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  3. Datenminimierung: Es dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden.
  4. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen muss Datenschutz berücksichtigt werden.
  5. Meldepflicht bei Datenpannen: Unternehmen müssen Datenlecks innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Behörden melden.
  6. Datenschutzbeauftragter: In bestimmten Fällen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.


Fazit:

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen unter das DSG oder die DSGVO fällt, ist es von grösster Wichtigkeit, sich aktiv mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen. Bei Nichtbeachtung drohen sowohl rechtliche als auch finanzielle Sanktionen, und der Schaden am Unternehmensimage kann erheblich sein. Es empfiehlt sich daher, fortlaufend Schulungen durchzuführen und Datenschutz-Richtlinien regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Checkliste für neue Datenschutzregeln

Zur Erleichterung Ihrer Vorbereitung haben wir die wesentlichen Aspekte in einer Checkliste für Sie aufgelistet. Bedenken Sie jedoch, dass diese Aufstellung nicht abschliessend ist und lediglich als Unterstützung für Ihre Konformitätsbemühungen dient. Weitere Informationen finden Sie hier:


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Datenspeicherung
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Schulung und Bewusstsein
Regelmässige Überprüfung
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